Weko-Gutachten bejaht marktbeherrschende Stellung der Südostschweiz Medien
Weiterer Etappensieg für Gruppe Schawinski in GraubündenDie Südostschweiz Medien von Schweizer-Medien-Präsident Hanspeter Lebrument verfügen in allen wichtigen Bereichen über eine marktbeherrschende Stellung, nämlich in Bezug auf Leserschaft, Printwerbung sowie Radiowerbung. Zu diesem Schluss kommt die Wettbewerbskommission (Weko) in einem Gutachten. Diesen weiteren Etappensieg im Rahmen der Radio-Konzessionsvergabe nehmen die Initianten für ein Radio Südost (Roger Schawinski, Stefan Bühler und Dani Sigel) mit grosser Befriedigung zur Kenntnis. Schon zuvor waren sie beim Bundesverwaltungsgericht erfolgreich mit einer Beschwerde gegen die Konzessionsvergabe an Lebruments Radio Grischa. Im Rahmen dieser Beschwerde für das Versorgungsgebiet 32 (Graubünden/Glarus) musste das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) die Wettbewerbskommission (Weko) mit einem Gutachten beauftragen.
Die Weko ist nun zum klaren Schluss gekommen, dass die Südostschweiz Medien AG in den drei wichtigsten Gebieten Lesermarkt, Printwerbung und Radiowerbung über eine Stellung verfügen, die es ihr angesichts fehlender Konkurrenz ermöglicht, sich marktunabhängig zu verhalten. Als nächstes muss das Bakom prüfen, ob die Südostschweiz Medien AG diese marktbeherrschende Stellung missbraucht. Beim Nachweis eines Missbrauchs verliert Radio Grischa die heutige provisorische Konzession, weil dann Radio Südost den Zuschlag erhält. Mit einem Entscheid des Bakoms rechnen die Initianten in den nächsten Monaten.
Provisorische Konzession präjudiziert nichts
Stellungnahme zum Entscheid für eine provisorische KonzessionserteilungDie Initianten für ein Radio Südostschweiz (Schawinski, Bühler, Sigel) sehen im Entscheid des UVEK, Radio Grischa eine provisorische Übergangskonzession zu erteilen, kein Präjudiz für das laufende Verfahren für eine Radiokonzession im Sendegebiet 32 (Graubünden/Glarus). Dieses vom Bundesverwaltungsgericht angeordnete Verfahren wird entscheiden, wer letztlich die Konzession erhalten wird. Die jetzige Übergangslösung ist grundsätzlich zu begrüssen, damit Radio Grischa weiterhin auf Sendung bleiben kann. Offensichtlich haben aber die Drohungen mit der Einstellung oder einem drastischen Personalabbau bei Radio Grischa und Radio Engiadina Wirkung gezeigt, so dass nun 1.78 Millionen Gebührengelder freigegeben werden. Das erstaunt doch, zumal schon auf der Basis der alten Konzession aus dem Gebührensplitting 1.1 Million Franken nach Graubünden flossen. Immerhin ist mit dieser Beitragserhöhung auch ein Leistungsauftrag verbunden, welcher Radio Grischa verpflichtet, einen regionalen Service public zu leisten und zudem kurzfristig drei zusätzliche Stellen zu schaffen und sich an die Lohn- und Arbeitszeitvorgaben des eigenen Gesuches zu halten.
Die Initianten von Radio Südost begrüssen es, dass nun für das laufende Verfahren eine Übergangslösung mit Rechtssicherheit geschaffen wurde, welche das Hauptverfahren nicht präjudiziert. Der geforderte regionale Service public kann nun auf der Basis dieser provisorischen Konzession aufrecht erhalten bleiben. Da es den Initianten in erster Linie um die Erteilung der definitiven Konzession für das Sendegebiet 32 geht und nun gewährleistet ist, dass die Gebührengelder im Interesse der Radiohörer eingesetzt werden, verzichten sie auf einen Weiterzug dieses Entscheides an das Bundesverwaltungsgericht. (29. Januar 2010)
Radio Südost ist gegen Gesuch
Geforderte Übergangslösung stösst auf Unverständnis.Die Verantwortlichen von Radio Südost äussern sich zu den Plänen von Radio Grischa. Trotz fehlender rechtlicher Grundlage hat der Sender ein Gesuch ans Bakom gestellt, im Rahmen einer Übergangslösung einen jährlichen Gebührenanteil von 1,85 Mio. Franken zu erhalten. Dagegen wendet sich Radio Südost im Rahmen der vom Bakom kurzfristigen angesetzten Vernehmlassung. In der Eingabe vom Freitag 15. Januar 2009 weist Radio Südost auf die Gefahr hin, dass diese Gelder zur Finanzierung von Tageszeitungen in Graubünden zweckentremdet würden, die im Besitz von Hanspeter Lebrument seien.
Stefan Bühler, Mitinitiant von Radio Südost, sagt: "Hanspeter Lebrument hat am letzten Sonntag gedroht, ohne Konzession für Radio Grischa zwei seiner kleineren Zeitungen einzustellen. Wir sind nicht dagegen, dass Radio Grischa bis zum definitiven Entscheid aufgrund der alten Konzession weitersenden darf. Hingegen ist Radio Südost erstaunt, dass sich im Gesuch von Radio Grischa kein einziger Hinweis dafür findet, wofür die 1,85 Millionen Franken pro Jahr zur Verbesserung des Radios eingesetzt werden sollen."
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits zweimal ähnliche Gesuche von Radio Grischa abgelehnt. Dasselbe Bundesverwaltungsgericht hat im Dezember 2009 die Konzession von Radio Grischa aufgehoben und eine Neubeurteilung durch das Bakom verfügt, in der allein die Fragen der marktbeherrschenden Stellung und ihres Missbrauchs durch die Lebrument-Gruppe beurteilt werden sollen.
Initianten von Radio Südost fühlen sich bestätigt
Die Initianten für ein Radio Südost, Roger Schawinski, Stefan Bühler und Daniel Sigel, fühlen sich durch die vom Bundesverwaltungsgericht gutgeheissene Beschwerde bestätigt. Bei der Konzessionsvergabe an Radio Grischa wurde der Aspekt der Meinungs- und Angebotsvielfalt vollständig ausgeklammert. Gerade das Sendegebiet 32 (Graubünden und Glarus) wird durch die Medien der Südostschweiz-Gruppe fast vollständig beherrscht. Mit dem Konzessionsgesuch für ein Radio Südost sollte dem offensichtlichen Monopol entgegengewirkt werden. Die Initianten waren enttäuscht, dass das UVEK die Frage der Medienvielfalt gar nicht prüfte. Der Gesetzgeber wollte nämlich genau das Gegenteil und nicht eine Zementierung bestehender Monopolstrukturen mit öffentlichen Gebührengelder.Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde aus dem Kanton Graubünden zum Anlass genommen, ein Leiturteil auch für die anderen Beschwerden zu fällen. Nun muss die Frage der marktbeherrschenden Stellung oder des Missbrauchs dieser marktbeherrschenden Stellung als Kriterium bei der Zuteilung einer Konzession berücksichtigt werden. Die Initianten sind zuversichtlich, dass ihre Chance damit intakt sind und das Medienmonopol im Kanton Graubünden nicht länger Bestand haben wird.
Das UVEK muss die Vergabe der Konzessionen für Lokalradios im Aargau und der Südostschweiz neu prüfen. Damit haben die Initianten von Radio Südost einen wichtigen Etappensieg errungen. Das Eidg. Departement für Umwelt-, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hatte 2008 die UKW-Lokalradiokonzession für das das Sendegebit 32 (Graubünden und Glarus) Radio Grischa erteilt, dagegen erhoben die Initianten Beschwerde.
Gefährdung der Meinungsfreiheit
Die Richter in Bern haben die Beschwerde gutgeheissen, die angefochtenen Konzessionsverfügungen aufgehoben und die Dossiers zur Neubeurteilung ans UVEK zurückgeschickt. Das Bundesamt für Kommunikation muss in den drei Fällen prüfen, ob die erfolgreichen Konzessionsempfänger die Meinungs- und Angebotsfreiheit gefährden. Das trifft zu, wenn sie im Sendegebiet eine marktbeherrschende Stellung einnehmen und diese missbrauchen. In seinen Urteilen kommt das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass dies nicht ohne vertiefte Abklärung verneint werden kann. Dazu muss das UVEK allenfalls die Wettbewerbskommission (WEKO) beiziehen.
Laut Gericht steht fest, dass die Unternehmensgruppen, zu denen die Konzessionsempfänger gehörden, in ihren Einzusgebieten zumindest eine "starke Stellung" innehaben. Radio Südostschweiz ist Teil der Südostschweiz Mediengruppe mit zahlreichen Zeitungen, einem Lokalfernsehsender und Verlägen.
Gericht entschied gegen Lebrument – Klagerückzug gegen Schawinski und Co.
Nach einer Niederlage vor Gericht hat Hanspeter Lebrument, Verleger der Südostschweiz und Präsident des Verbandes Schweizer Presse, die Straf- und Zivilklagen gegen Roger Schawinski, Stefan Bühler und Daniel Sigel vollumfänglich zurückgezogen. Lebrument muss sämtliche Gerichtskosten übernehmen und Schawinski und Partner mit Fr. 18 690.– entschädigen.
Verleger Lebrument hatte sich im letzten Jahr den Ausgang dieses Verfahrens gegen die unliebsamen Konkurrenten für eine Radiokonzession im Kanton Graubünden anders vorgestellt. Mit seinen Klagen wegen angeblicher Ehr- und Persönlichkeitsverletzung wollte er Äusserungen entgegentreten, welche die Partner Schawinski, Bühler und Sigel im Rahmen der Vernehmlassung für eine Radiokonzession an das Bundesamt für Kommunikation formuliert hatten. Darin wurde im Klartext aufgelistet, welche negativen Auswirkungen das Medienmonopol im Kanton Graubünden hat.
Spätestens seit einem Zwischenentscheid des Bezirksgerichtsausschusses Plessur musste Lebrument davon ausgehen, dass er den von ihm angezettelten Rechtsstreit verlieren würde. Die Richter liessen nämlich durchblicken, dass die Beschuldigten durchaus öffentliche Interessen schützen wollten.
Bei der Auseinandersetzung ging es um Aussagen zur Südostschweiz Mediengruppe, die auch Radio Grischa und Tele Südostschweiz betreibt. Unter anderem wurde aufgezeigt, dass in den letzten Jahren alle Leistungsträger Radio Grischa den Rücken gekehrt haben, dass bei der Schliessung des Betriebes im Engadin die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Sozialplan auf die Strasse gestellt wurden, dass die Südostschweizgruppe innerhalb eines Jahres über zehn Kadermitarbeiter verloren hat und Behauptungen betreffend Weiterbildung der Mitarbeiter Lippenbekenntnisse sind, so lange im Unternehmen GAV-Bestimmungen nicht eingehalten werden. Weiter wurde moniert, dass der Monopolist Medien, Standorte und Mitarbeiter als Manipuliermasse betrachtet, über deren Schicksal im Alleingang entschieden wird und dass die Folge dieses Meinungsmonopols im Kanton Graubünden zu einem Konzernjournalismus geführt habe.
Lebrument, der sämtliche Aussagen auf sich persönlich münzte, klagte diese Behauptungen ein. Er hat sich dahingehend geäussert, dass er als Präsident der Schweizer Zeitungsverleger zurücktreten müsste, wenn sich diese Kritik als wahr herausstellt. Bevor das Gericht darüber entscheiden kann, zieht er nun sämtliche Klagen zurück. Sein Angebot an die Beschuldigten, in einen Vergleich einzutreten, lehnten diese ab in der festen Überzeugung, dass sie ihre Ausführungen beweisen können und diese einer richterlichen Beurteilung auch standhalten.
So weit lässt es Lebrument nicht kommen. Wie aus der Einstellungsverfügung hervorgeht, sind durch den Rückzug «die Strafbeklagten als obsiegende Partei zu behandeln». Aus diesem Grund wird ihnen auch eine ausseramtliche Entschädigung zugesprochen. Lebrument musste in diesem Verfahren den Initianten von Radio Südost total Fr. 18 690.– zahlen, dazu sämtliche Gerichtskosten von Fr. 5000.– sowie die eigenen Anwaltskosten.
Radiokonzession noch nicht entschieden
Noch nicht entschieden ist die Frage der Radiokonzession, die beim Bundesverwaltungsgericht in Bern liegt. Wer im Kanton Graubünden die Konzession erhält, ist damit weiterhin offen. Nach Abschluss des Schriftenwechsels wird davon ausgegangen, dass noch in diesem Jahr ein Entscheid gefällt wird.
Radio Grischa muss Gerichtsentscheid abwarten
Die Südostschweiz Radio AG (Radio Grischa, Radio Engiadina) ist mit einem Zwischenantrag beim Bundesverwaltungsgericht nicht durchgekommen. Das Gericht lehnte es ab, der Beschwerde der Initianten von Radio Südost, Roger Schawinski, Daniel Sigel und Stefan Bühler, die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Hintergrund ist die Beschwerde gegen den Entscheid des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Radio Grischa die Konzession für weitere zehn Jahre zu erteilen. Aufgrund der Beschwerde bleibt nun der status quo, was auch bedeutet, dass die rund 2 Millionen Franken aus Gebührengelder bis zum definitiven Entscheid der Beschwerde nicht zur Verfügung stehen werden. Das Bundesverwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass sich beide Gesuchssteller aus Graubünden „mit qualitativ guten Bewerbungen“ um die Konzession bewarben und eine Prognose über den Ausgang des Verfahrens zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sei. Es lägen auch keine überzeugenden Argumente für den Entzug der aufschiebenden Wirkung vor, zumal ja Radio Grischa nach alter Konzession weitersenden könne. Deshalb lehnt das Bundesverwaltungsgericht den Antrag der Südostschweiz Radio AG (SO-Gruppe) ab.
Initianten von Radio Südost reichen Beschwerde ein
Das bei der Vergabe der Radiokonzession nicht berücksichtigte Radio Südost zieht den Entscheid des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, die Konzession für das Sendegebiet 32 (Graubünden bis Glarus) der Südostschweiz Radio/TV AG (Radio Grischa) für die nächsten zehn Jahre zu erteilen, an das Bundesverwaltungsgericht weiter. Die Initianten Roger Schawinski, Stefan Bühler und Daniel Sigel reichen am Donnerstag eine entsprechende Beschwerde ein. Sie haben sich für die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nicht zuletzt aus Sorge um die schon heute nicht mehr existierende Medienvielfalt im Kanton Graubünden entschieden und sind überzeugt, dass der Gesetzgeber das Gegenteil wollte und nicht eine Zementierung bestehender Monopolstrukturen mit öffentlichen Gebührengelder.
Die Initianten von Radio Südost sind der Ansicht, dass wesentliche Faktoren bei der Beurteilung ihres Gesuches unberücksichtigt blieben. Trotz der aussergewöhnlich monopolistischen Medienkonzentration im Kanton Graubünden wurde es unterlassen, die Gefährdung der Angebots- und Meinungsvielfalt überhaupt zu prüfen. Im weitern werden verschiedene Punkte bei der Bewertung des sogenannten Input- und Outputfaktoren beanstandet. Obschon Radio Südost bei den Output-Kriterien mehr Punkte als Grischa erzielt hat und damit besser abschneidet, wird im Konzessionsentscheid Radio Grischa besser qualifiziert. Diese gegenteilige Schlussfolgerung wird als unverständlich und willkürlich betrachtet.
Die Initianten sind der Meinung, dass bei der Bewertung Kriterien gewichtet wurden, die zu falschen Schlussfolgerungen führten, etwa bei der Aus- und Weiterbildung oder bei den Arbeitsbedingungen. So sei nicht einzusehen, weshalb Radio Südost mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 42 Stunden gegenüber Grischa mit 40 Wochenstunden in der Bewertung nur die Hälfte der Punkte gemäss Grischa erhalten hat.
Die im Kanton Graubünden bzw. der Südostschweiz vorherrschende Medienkonzentration Mit der Erteilung der Konzession an Radio Grischa wird die vorherrschende Medienkonzentration zementiert und es fliessen neu jährlich über fünf Millionen Franken Konzessionsgelder in dieselbe Mediengruppe. So hat Südostschweiz Radio/TV bereits als einzige Bewerberin die TV-Konzession für die Region Südostschweiz mit Konzessionsgeldern von über 3 Millionen Franken pro Jahr (Tele Südostschweiz) erhalten. Hinzu würden gemäss der angefochtenen Departementsverfügung jährlich weitere Fr. 2.2 Millionen Franken an Konzessionsgeldern in dieselbe Gesellschaft fliessen, und dies während 10 Jahren. Mit diesen über 50 Millionen Franken ist es der Südostschweiz-Gruppe möglich, ihre Medienkonzentration zusätzlich auszubauen unter Einschränkung der Medien- und Meinungsvielfalt. Konkurrenzierende, unabhängige Medien im Kanton Graubünden werden damit in Zukunft keinen substantiellen Beitrag zur Meinungsvielfalt erbringen können. Dies gilt umso mehr, als der Kanton Graubünden aufgrund der geographischen Lage medial praktisch abgeschottet ist, können doch nebst den öffentlichen Sendern keine anderen, ausser der konzessionierten Lokalsender, empfangen werden. Die Beschwerdeführer sind der Meinung, dass angesichts der monopolistischen Stellung der Südostschweiz-Gruppe das Kriterium der Gefährdung der Angebots- und Meinungsvielfalt hätte geprüft werden müssen.
Radio Südost Enttäuscht und erstaunt
Der Entscheid des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, die Radiokonzession für das Sendegebiet 32 (Graubünden bis Glarus) der Südostschweiz Radio/TV AG (Radio Grischa) für die nächsten zehn Jahre zu erteilen, hat bei den Initianten für ein unabhängiges Radio Südost (Roger Schawinski, Stefan Bühler, Dani Sigel) Enttäuschung und Erstaunen ausgelöst.
Enttäuschung deshalb, weil damit die Chance für ein neues, auf die regionalen Bedürfnisse ausgerichtetes Radioprojekt und die Bemühungen um eine vielfältige Medienlandschaft zerstört werden. Das ganze Konzessionsverfahren für insgesamt 41 Radiokonzessionen hinterlässt einen zwiespältigen Eindruck. Es hat an den regionalen Monopolen überhaupt nichts verändert. Keinem neuen Bewerber ist es gelungen, die Phalanx der bestehenden Sender zu durchbrechen. Sowohl in Basel, Aargau und Südostschweiz wurden die etablierten Radios bevorzugt. In Zürich kann Radio1 seine bisherige Konzession auf Kosten von Radio Energy wesentlich ausbauen.
Erstaunen löst der Entscheid deshalb aus, weil gar nicht geprüft wurde, welche der beiden Bewerbungen „die Meinungs- und Angebotsvielfalt am meisten bereichert“, wie es die Verordnung eigentlich vorsieht. Die Konzessionsbehörde hat Kriterien in den Gesuchen wie etwa Qualitätssicherung oder Ausbildungskonzept vorgeschoben, um die wesentliche Frage der Meinungs- und Angebotskonzentration in den Monopolgebieten gar nicht prüfen zu müssen. Dass die bestehenden Sender diese Kriterien bisher nicht erfüllt haben, spielte bei der Entscheidungsfindung offenbar gar keine Rolle. Man glaubte offensichtlich den theoretischen Angaben der etablierten Sender mehr als jenen, die sich um eine neue Konzession bemühten.
Der entscheidende Punkt der Angebotsvielfalt wurde total ausser Acht gelassen. Ganz Im Gegenteil wird sogar festgestellt, dass die starke Stellung etwa der Südostschweiz Mediengruppe im Versorgungsgebiet aufgrund der Eigentumsverhältnisse sowohl im Printbereich als auch bei den elektronischen Medien Synergien habe. Die Monopolsituation in Graubünden wird nun durch diesen Entscheid zementiert. Die Südostschweiz Mediengruppe erhält in den nächsten zehn Jahren über 50 Millionen Franken Gebührengelder, der Staat trägt damit dazu bei, dass in Graubünden Medienvielfalt nicht mehr möglich ist.
Ob die Initianten von Radio Südost den Entscheid des UVEK an das Bundesverwaltungsgericht weiterziehen, wird erst nach vertiefter Analyse der Begründung entschieden.
Radio Südost zeigt sich erfreut
Die Stellungnahme der Bündner Regierung zu den beiden Radio-Konzessionsgesuchen für das Sendegebiet 32 (Graubünden bis Glarus) wird von den Initianten von Radio Südost (Roger Schawinski, Stefan Bühler, Dani Sigel) begrüsst. Die Bündner Regierung weist auf einige für sie wichtige Kriterien hin, ohne sich für das eine oder andere Gesuch zu entscheiden.
Stellungnahme der Bündner Regierung
Stellungnahme Radio Südost
„Roger, du bist auch ein Monopolist.“ – „Blanker Unsinn!“
Grosser Radiostreit im KLARTEXT: Hanspeter Lebrument und Roger Schawinski schenken sich nichts. Kein Wunder, will doch der ehemalige Radiopirat dem König der Südostschweiz die Radiokonzession entreissen. Ein Wortgefecht um Medien, Monopole und Moneten.
Interviewprotokoll KLARTEXT
Unterstützung für Radio Südost
rso. Mit Dani Sigel erhält die Projektgruppe für ein „Radio Südost“, die das Gesuch für eine Radiokonzession im Gebiet Graubünden, St. Galler Oberland und Glarus eingereicht hat, namhafte Unterstützung eines Medienprofis. Die Gesuchssteller Roger Schawinski und Stefan Bühler haben Dani Sigel ins Team aufgenommen. Dani Sigel ersetzt Patrick Vogt in der Projektgruppe, der sich nach der Ausarbeitung des Konzeptes für Radio Südost auf seine weiteren Mandate bei Radio Energy Zürich und BE1 fokussiert.
Sigel ist ein erfahrener Radioprofi. Er war zuletzt Programmleiter von Radio L im Fürstentum Liechtenstein und von Radio Zürisee in Rapperswil. Heute ist er Geschäftsführer des Liechtensteiner Volksblatts. Er unterstützt die Projektgruppe als Privatperson und wird bei Konzessionserteilung gemeinsam mit Bühler und Schawinski die Radio Südost AG gründen.Medienmitteilung im PDF-Format
Mit Radio Südost Bündner Medienmonopol knacken
Radio Südost bewirbt sich um die Konzession für ein Lokalradio im Gebiet Südostschweiz (Graubünden, St. Galler Oberland und Glarus). Das Bundesamt für Kommunikation hat die Konzession neu ausgeschrieben, am Mittwoch lief die Bewerbungsfrist ab. Radio Südost wird vertreten durch drei Medienunternehmer, die über grosse Erfahrung verfügen, nämlich Stefan Bühler, Roger Schawinski und Patrick Vogt.
Die im Kanton Graubünden bisher dominierende Mediengruppe des Südostschweiz-Verlegers Hanspeter Lebrument betreibt die beiden Privatradios Grischa und Engiadina, dazu verfügt die Gruppe über eine TV-Konzession für Tele Südostschweiz. Mit der Bewerbung von Radio Südost soll dieses Medienmonopol geknackt werden. Das Bundesamt für Kommunikation hat 41 Konzessionen für die Verbreitung von lokal-regionalen UKW-Radioprogrammen sowie 13 Konzessionen für die Verbreitung von regionalen Fernsehprogrammen in der Schweiz neu ausgeschrieben, darunter eine Radiokonzession für das Gebiet Südostschweiz, welche aus dem Gebührensplitting künftig einen Anteil Konzessionsgelder erhalten wird. Die Konzessionserteilung erfolgt ab Frühling 2008.
Radio Südost plant ein regionales Service-Public-Radioprogramm für die Region Südostschweiz. Das 24-Stunden-Programm fokussiert sich auf Information und trägt darüber hinaus zur Unterhaltung, zur kulturellen Vielfalt sowie zur Bildung und freien Meinungsbildung bei. Die Verbreitung des Programmes soll durch die Swisscom Broadcast erfolgen und auch das Gebiet der italienischsprachigen Talschaften umfassen.
In der Information liegt der Schwerpunkt von Radio Südost auf den regionalen Nachrichten. Zu diesem Zweck wird ein Netz von festen regionalen Korrespondenten aufgebaut, welches die neue Destinationsstruktur des Kantons Graubünden abbildet. In jedem der fünf so genannten Destinationskerne wird Radio Südost über ein eigenes Studio verfügen. Der Beitrag zur kulturellen Vielfalt erfolgt durch ein breites Musikprogramm, durch tägliche Spartensendungen in den Abendstunden und durch starke Berücksichtigung der rätoromanischen und der italienischen Sprache im Programm. Der Beitrag zur freien Meinungsbildung erfolgt in erster Linie durch den hohen Anteil an Information im Programm von Radio Südost. Zudem werden in Wortsendungen regelmässig politische, wirtschaftliche, kulturelle, soziale und sportliche Themen kontrovers aufgegriffen.
Laut neuem Radio- und Fernsehgesetz RTVG soll bei gleichwertigen Bewerbern um eine Radiokonzession jener Anbieter zum Zuge kommen, "der die Meinungs- und Angebotsvielfalt am meisten bereichert". Da die Südostschweiz-Gruppe im Kanton Graubünden über das grösste Medienmonopol in der Schweiz verfügt mit zwei Tageszeitungen, Lokalzeitungen, Radio- und TV-Konzessionen, sind die Initianten von Radio Südost überzeugt davon, einen substanziellen und nachhaltigen Beitrag für die Informations- und Meinungsvielfalt in der Region Südostschweiz zu erbringen.
